Offizieller HSV Fanclub Wierener Berge seit 2008
Satzung des HSV Fan-Clubs Wieren
§1 Name und Sitz
HSV Fan Club “Wierener Berge”
29559 Wrestedt/Wieren derzeit 1. Vorsitzender Marco Wochnik, An der Aue 2, 29559 Wieren
§2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr geht vom 1.Januar bis zum 31.Dezember
§3 Vereinszweck
Förderung und Unterstützung des Hamburger Sport Vereins e.V.
§4 Mitgliedschaft
die Bedingung:
(1) Der Aufzunehmende muss HSV Fan sein.
(2) Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.
(3) Über eine Neumitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
(4) Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragssteller die Gründe genannt werden. Die Mitgliedschaft kann zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden
(5) Zum Ausschluss führt:
1. Rechtsextremistisches Verhalten und Äußerung
2. Straftaten und Schädigung des Ansehens im Zusammenhang des Clubs und deren Mitglieder
3. Gesetzwidriges Verhalten gegenüber Mitgliedern und anderen Fankulturen
§5 Beiträge
Der Beitrag beträgt 50 Euro im Jahr (Jan – Dez) ab dem 18.ten Lebensjahr.
Wer Mitglied des HSV Supporters Club ist bezahlt 20 Euro im Jahr.
Vor dem 18ten Lebensjahr ist die Mitgliedschaft kostenlos.
Der Beitrag wird vom Kassenwart eingezogen.
Wer 2 Jahre seinen Beitrag nicht bezahlt, wird automatisch von Fan Club ausgeschlossen.
§6 Fan Club Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) 1.Vorsitzenden
b) 2.Vorsitzenden
c) Kassenwart
d) Schrift und Protokollführer
e) 2 Beisitzende für den Bereich Marketing und Presse & Beratung
§7 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
a) Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben alleiniges Vertretungsrecht.
b) Der Vorstand und dessen Mitglieder werden in der jährlichen stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Geschäftsjahren gewählt.
Ausgenommen davon sind die Kassenprüfer.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
c) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen, seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
d) Der Vorstand führt seine Tätigkeit ohne Vergütung aus.
e) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich am Anfang jeden Geschäftsjahres statt. Spätestens jedoch bis zum 15.02. Die Einladung zur Versammlung muss mindestens 6 Wochen zuvor an alle Mitglieder versandt werden.